Wann benötige ich eine Spendenquittung für mein Finanzamt?
Ihre Spende an Wundertüte e.V. können Sie steuerlich absetzen.
Spendenquittungen - soweit erforderlich - werden von uns bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt.
Bei Beträgen bis zu 300 Euro ist der Bankeinzahlungsbeleg als Nachweis ausreichend. Wir danken Ihnen für jede Spende, mit denen Sie unsere Arbeit unterstützen! Die gesetzliche 300-Euro-Regelung ermöglicht es uns, Versand- und Verwaltungskosten zu sparen: Wir haben damit mehr Geld zur Verfügung, um Kindern in Not zu helfen.
Sie können den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beim Finanzamt vorlegen. Als Buchungsbestätigung können z. B. dienen: Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes.
Auf dem Bankbeleg müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
- Ihr Name (mit Vorname)
- Ihre Postanschrift (bitte im Verwendungszweck eintragen)
- Ihr Geldinstitut, BIC und IBAN
- Unsere Bankverbindung
- Spendenbetrag und -datum
Sollte das Finanzamt von Ihnen eine Spendenquittung bzw. Zuwendungsbestätigung anfordern (z. B. weil auf Ihrem Bankbeleg erforderliche Angaben fehlen), dann schicken wir Ihnen diese selbstverständlich zu - auch für Beträge unter 300,00 Euro.
Bei Spenden ab 300,01 Euro senden wir Ihnen am Ende des Jahres unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung zu, wenn Sie auf der Überweisung Namen und Anschrift gut lesbar angeben.
Jahresspendenbescheinigungen für unsere Dauer-Spender*innen werden von uns jedes Jahr automatisch bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt.
Fragen zu Spenden richten Sie bitte an unsere Buchhaltung.